Auch Online Journalisten genießen den Schutz der Pressefreiheit. Dies befand ein Staatgericht in Kalifornien am vergangenen Freitag. Im sogenannten Fall Apple gegen Blogger, der in Berufung verhandelt wurde, drang Apple auf Offenlegung der Quellen. Es ging um Gerüchte zu Produkten. Unter anderem eine FireWire-Box, die die Apple Anwendung GarageBand mit Musikinstrumenten verbinden soll.
Die Online-Journalisten von AppleInsider und PowerPage sowie ein Internet-Provider sollte zur Preisgabe der Informanten bewegt werden. Gegen eine einstweilige Verfügung setzten sich die „Blogger“ mit Hilfe der Electronic Frontier Foundation zur Wehr.
Diese Verfügung ist nun nicht wirksam. In der Begründung des Gerichtes heißt es unter Berufung auf den 1. Artikel der amerikanischen Verfassung, daß keine Methoden und Prinzipien vorstellbar seien, nach denen legitime und illegitime Nachrichten von einander abgegrenzt werden könnten.
Ein weiteres Verfahren gegen Think Secret läuft allerdings noch.
Die Nachricht steht unter anderem bei MacNN und der EFF, der Electronic Frontier Foundation, die den drei Journalisten im Dienste der Pressefreiheit beistand.
Attorney Kurt Opsahl bezeichnet das Urteil als Sieg für die Pressefreiheit – auch für Online-Medien.
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