Der BND hat jahrelang Daten des Frankfurter Internetknotenpunkts DE-CIX an die NSA weitergegeben. Über die Kooperation von BND und NSA berichtete die Tagesschau bereits im Sommer 2014:
Die gemeinsame Operation soll den Recherchen zufolge 2004 begonnen haben und war auch im Kanzleramt bekannt. Offenbar sind aber weder das Parlamentarische Kontrollgremium noch die Bundestagskommission, die für die Abhörmaßnahmen der Geheimdienste zuständig ist, jemals über die damalige Operation informiert worden.
tagesschau.de
Jetzt setzt sz.de nach, weil seinerzeit war nicht bekannt, ob Daten von deutschen Staatsbürgern vom deutschen Nachrichten-Dienst an die NSA weitergereicht wurden. Das ist nämlich verboten. Nun wird klar, NSA und BND arbeiteten in der Operation Eikonal jahrelang zusammen.
Zudem stellt sich der neulich als Einbruch der NSA in das Netz der Telekom dargestellte Hack nach neuer Aktenlage anders dar. Die Telekom bekam vom BND monatlich 6000 Euro für den Zugangspunkt in Frankfurt.
Bei Telepolis stellt man zudem die richtigen Frage:
Wieso wurde die freiwillig-automatische Weitergabe der Daten fortgesetzt, nachdem der BND merkte, dass die NSA die Zusammenarbeit zur Wirtschaftsspionage nutzte?
EADS und Airbus sollen Aufklärungsziele gewesen sein. Telepolis erklärt auch, warum es die Bundesregierung mit einer Vorladung des Zeugen und Whistleblowers Edward Snowden nicht allzu eilig hatte: Vorwürfe aus allen im diesen Zusammenhang in Betracht kommenden Straftatbeständen wären in 2013 verjährt.
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten. Konkret der zwischen 2004 und 2008 damalige Geheimdienstkoordinator und aktuell im dritten Kabinett Merkel amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier.
Die Telekom nimmt Stellung zur „Zusammenarbeit“ mit den Geheimdiensten: http://blog.telekom.com/2015/01/22/die-telekom-und-der-geheimdienst/
Streng an den rechtlichen Grundlagen gibt es eine Zusammenarbeit mit inländischen Geheimdiensten. Das ergebe sich aus dem BND-Gesetz, dem G-10-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz (§§ 110 ff. TKG).
Gesetzlich verboten sei es, über mögliche Überwachungsmaßnahmen zu sprechen (siehe beispielsweise §17 G-10-Gesetz). Also mauert nicht die Telekom, sondern die Mauer steht schon – und zwar per Gesetz. Wer sie für mehr Transparenz einreißt, mache sich strafbar.
Das mag alles sein, aber die Zusammenarbeit mit dem BND ist die Telekom freiwillig eingegangen. Bände sprechen jedenfalls die dortigen Kommentare:
Im Ausland arbeiten Telekom-Töchter zudem mit den dortigen Diensten zusammen, als williger Helfer, der man eigentlich nicht sein will.