Das sogenannte Volkszählungsurteil ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (AZ. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83), mit der das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde etabliert wurde. So hält es die wikipedia.org fest. Das Urteil gilt als Meilenstein des Datenschutzes. Anlass war eine für April bis Mai 1983 geplante, aufgrund des Urteils erst 1987 modifiziert durchgeführte Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland.
Nun steht 2011 wieder eine Volkszählung an; doch darüber regt sich schon keiner mehr auf.
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