Apple soll Milliarden Steuern nachzahlen wegen Steuervergünstigungen in Irland. Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt hat. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern.
Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 % zurück.
[ Margrethe Vestager, EU-Kommissarin Wettbewerbspolitik ]
Im Zuge einer im Juni 2014 eingeleiteten eingehenden beihilferechtlichen Prüfung gelangte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt haben. Mit den Vorbescheiden wurde eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne von zwei in Irland ansässigen Unternehmen der Apple-Gruppe (Apple Sales International und Apple Operations Europe) gebilligt, die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach: Nahezu die gesamten von den beiden Unternehmen im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne wurden intern einem „Verwaltungssitz“ (ein sogenanntes „Head Office“) zugewiesen. Die Prüfung der Kommission ergab, dass diese „ Verwaltungssitze“ nur auf dem Papier bestanden und keine derartigen Gewinne hätten erwirtschaften können. Die den „Verwaltungssitzen“ zugewiesenen Gewinne wurden im Einklang mit mittlerweile nicht mehr geltenden Bestimmungen des irischen Steuerrechts in keinem Land besteuert.
Durch diese steuerliche Behandlung in Irland konnte Apple die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermeiden, die es durch den Verkauf seiner Produkte im gesamten EU-Binnenmarkt erwirtschaftete. Dies ist auf Apples Entscheidung zurückzuführen, alle Verkäufe in Irland zu verbuchen, und nicht in den Ländern, in denen die Produkte tatsächlich verkauft wurden. Diese Steuerstruktur fällt jedoch nicht in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfenkontrolle. Sollten andere Länder auf der Grundlage ihrer nationalen Steuervorschriften von Apple für den genannten Zeitraum mehr Steuern auf die von den beiden Unternehmen erwirtschafteten Gewinne erheben, so würde dies den von Irland zurückzufordernden Betrag verringern.
Mit diesem Beschluss stellt die Kommission weder das allgemeine Steuersystem Irlands noch den in Irland geltenden Körperschaftsteuersatz in Frage.
Alle Beschlüsse der Kommission können einer Prüfung durch die EU-Gerichte unterworfen werden. Beschließt ein Mitgliedstaat, einen Beschluss der Kommission anzufechten, so muss er die unzulässige staatliche Beihilfe zwar zurückfordern, aber er könnte zum Beispiel den zurückgeforderten Betrag bis zum Abschluss der EU-Gerichtsverfahren auf einem Treuhandkonto hinterlegen.
Meine Einschätzung:
Apple wird jetzt einen neuen Steuerbescheid in Irland erhalten und Rechtmittel dagegen einlegen. Irland wird zugleich den Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen, aber trotzdem 13 Milliarden Euro verzinst auf einem Sonderkonto in Brüssel parken müssen, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Zahlung von Apple an Irland.
Es wird jedoch noch Jahre dauern bis so etwas wie Steuergerechtigkeit hergestellt ist.
[ EU, Bild: europa.eu ]
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